Tiertafel
Mit der integrierten Tiertafel unterstützen wir bedürftige Menschen, wenn es um die Versorgung Ihrer Haustiere mit Tiernahrung- und Erzeugnissen des Heimtierbedarfs geht.
Als bedürftig betrachten wir Menschen, die Bürgergeld- oder andere Sozialleistungen- oder eine Rente in geringem Maße beziehen.
Abgegeben wird Nass- und Trockenfutter für Katzen und Hunde, sowie Futter für Nagetiere.
Außerdem haben wir ständig eine kleine Auswahl an Leinen, Halsbändern, Geschirren, Spielsachen, Körben und Decken- und andere Dinge abzugeben.
Die Tiertafel hat zweimal monatlich in der Zeit von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet.
Die Ausgabe erfolgt in der Oldaustraße 20 in Gifhorn; in den Räumlichkeiten auf dem Hinterhof.
Aus Gründen der Nachhaltigkeit wird darum gebeten, geeignete Transportbehältnisse selbst mitzubringen.
Wir weisen darauf hin, dass sich die Räumlichkeiten der Tiertafel auf einem Privatgrundstück befinden, das vollständig videoüberwacht wird.
Wenn Sie eine Futter-Spende leisten möchten, finden Sie hier weitere Informationen.
Die integrierte Tiertafel des Vereins Pfötchenglück Gifhorn e.V. wird unterstützt von der Stadt Gifhorn und dem Landkreis Gifhorn.
Aus gegebenem Anlass müssen wir die Futter-Ausgabe ab sofort auf 2 Haustiere beschränken.
Die Tiertafel soll lediglich als Unterstützung bei der Versorgung Ihrer Tiere mit Nahrung dienen,
nicht jedoch als Vollverpflegung.
Wir betrachten diese Entscheidung als einen Akt der Fairness, um möglichst viele Menschen unterstützen zu können.
Kerngedanke der Tiertafel ist es, einen Beitrag dafür zu leisten, dass Menschen ihre Haustiere auch in wirtschaftlich schwierigen Zeit behalten können und sie nicht ins Tierheim abgegeben werden müssen.
Wir möchten jedoch nicht, dass dieser Gedanke missverstanden wird, und der Eindruck entsteht, wir würden Personen mit einer unendlichen Anzahl von Haustieren unterstützen.
Deshalb haben wir uns dazu entschlossen, ab dem 01.08.2023 bis auf weiteres den Bestands-Personenkreis jeweils nur noch mit maximal 2 Tieren zu unterstützen.
Für Personen, die wir ab dem 01.08.2023 unterstützen, gilt die selbe Regelung.
Eine Unterstützung weiterer Tiere des Bestands-Personenkreises und neuer Personen ist ab dem genannten Zeitpunkt leider nicht möglich. Wir bitten dafür um Verständnis.